Preise

Personen Nacht Monat +Reinigung
1-2 € 70 € 1250 € 50
2+2 Kinder € 90 € 1450 € 50

Bei längeren Aufenthalten wird das Appartement alle 2 Wochen gereinigt.

Unsere AGBs

1. Abschluss des Vertrages
1.1. Buchungswünsche können persönlich, telefonisch, per E-Mail oder per Fax mitgeteilt werden. Mit der Abgabe eines Buchungswunsches bekundet der Auftraggeber (im Folgenden „Gast“ genannt) sein Einverständnis, einen Mietvertrag aufgrund der hier vorliegenden Bedingungen abzuschließen. Der Gast wird vor Bezug des Appartements aufgefordert, dies schriftlich zu bestätigen. Mit der Zusendung der Buchungsbestätigung durch City-Appartement, die ebenfalls per E-Mail oder per Fax erfolgen kann, gilt der Vertrag als abgeschlossen und verbindlich. Falls eine schriftliche Zusage nicht mehr möglich war, sondern nur eine telefonische Zusage, so reicht auch die Bereitstellung des Appartements.

2. An- und Abreise
2.1. Ohne anderslautende schriftliche Vereinbarung ist der Bezug des Appartements nicht vor 14 Uhr des Anreisetages möglich. Die Schlüsselübergabe erfolgt nach Vereinbarung vor Ort. Bitte setzen Sie sich rechtzeitig telefonisch mit uns in Verbindung!
2.2. Die Rückgabe des Appartements inkl. Schlüssel hat bis 10 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Wird das Zimmer nicht bis zu diesem Zeitpunkt geräumt, so ist City-Appartement berechtigt, 50 % des vollen Zimmerpreises pro Tag zu berechnen. Bei einer Räumung nach 15 Uhr kann der volle Zimmerpreis berechnet werden. Sollte das vereinbarte und reservierte Appartement, aus welchem Grund auch immer, nicht verfügbar sein, so ist City-Appartement verpflichtet, für einen gleichwertigen Ersatz, soweit dies zumutbar ist, Sorge zu tragen.
2.3. Reservierte Zimmer müssen bis spätestens 18 Uhr des Anreisetages bezogen werden. Ist dies nicht geschehen, kann City-Appartement über das Appartement verfügen, sofern nicht schriftlich eine spätere Ankunftszeit vereinbart oder eine Vorauszahlung geleistet wurde. Die Reservierung wird auch garantiert, wenn Sie uns Ihre Kreditkartendaten genannt haben.

3. Leistungen und Preis
3.1. Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus dem Prospekt oder der Website von Graz-Tourismus und den Angaben in der Reservierungsbestätigung, die darauf Bezug nehmen. Im Preis inbegriffen sind Unterkunft, Strom, Wasser, Heizung, Bettwäsche und Handtücher sowie gegen Entgelt die Reinigung. Abweichende Preise und Leistungen bedürfen ausdrücklich der Schriftform.
3.2. Ein Handtuch- und Bettwäschewechsel erfolgt bei längerem Aufenthalt alle 2 Wochen bzw. laut Sondervereinbarung.
3.3. Bei Reservierungen im Voraus von länger als 3 Monaten behält sich City-Appartement vor, die vereinbarten Preise um max. 15 % bei z.B. drastischen Energieverteuerungen etc. zu erhöhen.

4. Zahlung
4.1. Generell hat eine Anzahlung von 50 % des Gesamtbeherbergungs­vertrages unmittelbar, netto nach der Buchungsbestätigung zu erfolgen. Diese ist auf ein Ihnen genanntes Konto zu überweisen. Die restlichen 50 % des Gesamtbeherbergungsvertrages sind bei Schlüsselübergabe bar im Vorhinein zu begleichen. Jede davon abweichende Zahlungsart bedarf der Schriftform. Bei vorzeitiger Abreise wird der Restbetrag der nicht in Anspruch genommenen Leistung prinzipiell nicht rückerstattet, ausgenommen einer anderweitigen Vergabe für diese Dauer.
4.2. Erfüllungsort für alle Zahlungsverpflichtungen ist Graz.

5. Stornobedingungen
5.1. City-Appartement ist nach Treu und Glaube gehalten, das nicht in Anspruch genommene Appartement nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe des Appartements hat der Gast die Dauer des Aufenthaltes gemäß den folgenden Betragsbestimmungen zu bezahlen:
5.2. Je nach Datum des Zugangs einer Rücktrittserklärung werden vom Appartement die nachstehenden Stornosätze berechnet (jeweils Prozent des Gesamtbeherbergungsvertrages):

  • bis zum 31. Tag vor Anreise kostenlos
  • ab dem 30. Tag vor Anreise 50 %
  • bei Nichterscheinen 100 %

Die Stornogebühren können von der Anzahlung in Abzug gebracht werden. Die Höhe der vorgenannten pauschalierten Stornokosten berücksichtigt die durchschnittlichen ersparten Aufwendungen und die gewöhnliche mögliche anderweitige Verwendung des gebuchten Appartements.

6. Haftung
6.1. Der Gast haftet für alle Schäden, die dem Appartement durch ihn selbst oder andere Personen, für die er verantwortlich ist, entstehen. City-Appartement ist verpflichtet, diese Schäden binnen 7 Tagen nach Abreise schriftlich dem Gast bekannt zu geben und infolgedessen in Rechnung zu stellen.
6.2. Bei Verlust oder Beschädigung der an den Gast übergebenen Appartementschlüssel behält sich City-Appartement vor, einen Betrag in Höhe von € 70, – zu verlangen.
6.3. Eine von der Vereinbarung abweichende Nutzung des Appartements führt zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses.
6.4. Wird City-Appartement durch höhere Gewalt in der Erfüllung seiner Leistungen behindert, so kann hieraus keine Schadenersatzpflicht abgeleitet werden. Jedoch ist City-Appartement verpflichtet, sich um anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen zu bemühen.
6.5. Wir haften für:
6.5.1. Die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung
6.5.2. Die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung
6.6. Gewährleistung:
6.6.1. Wird eine Leistung nicht oder nicht vertragsgerecht und verkehrsüblich erbracht, so kann der Gast Nachbesserung verlangen.
6.6.2. Der Gast kann eine der Minderleistung entsprechende Herabsetzung des Preises verlangen (Minderung), wenn nach fruchtlosem Abhilfeverlangen Leistungen nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden. Der Gast ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu unternehmen, um einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell auftretende Schäden gering zu halten. Der Gast ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich City-Appartement mitzuteilen. Kommt der Gast diesen Verpflichtungen nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu.
7. Besondere Hinweise
7.1. Das Mitbringen von Haustieren ist nicht erlaubt.
7.2. Der Gast hat für ausreichendes Lüften Sorge zu tragen.
7.3. City-Appartement ist berechtigt, vom Gast die Einstellung oder Verminderung von ungebührlichem Lärm zu fordern.
7.4. Jede Verletzung der guten Sitten durch den Gast berechtigt City-Appartement zur sofortigen Vertragsauflösung unter Aufrechnung ihrer vertraglichen Ansprüche für den Zeitraum der Buchung. Darüber hinausgehende nachweislich entstandene Schäden sind City-Appartement zu ersetzen.
7.5. Auskünfte aller Art werden nach bestem Wissen erteilt, jedoch ohne Gewähr.
7.6. Fundsachen (liegen gebliebene Sachen) werden nur auf Anfrage kostenpflichtig (unfrei) zurückgesandt. City-Appartement verpflichtet sich zur Aufbewahrung von 2 Monaten. Nach diesem Zeitpunkt werden die Gegenstände, sofern ein ersichtlicher Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.
7.7. Für Geld und Wertsachen wird nicht gehaftet. Auch die Verwahrung von Garderobe, Musikinstrumenten und elektronischen Geräten obliegt der Aufsichtspflicht des Gastes.
7.8. Bei Rückgabe des Appartements ist dieses in folgendem Zustand zu hinterlassen: besenrein, Geschirr abgewaschen, Fenster verschlossen.
8. Allgemeines
8.1. Es gilt österreichisches Recht.
8.2. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seiner Erfüllung wird, soweit gesetzlich zulässig, die Zuständigkeit des Gerichtsstandortes Graz vereinbart.
8.3. Sollte eine Bestimmung der AGB unwirksam sein, berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr entsprechende. Mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn sie von City-Appartement schriftlich bestätigt worden sind. Die Berichtigung von Irrtümern sowie Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
Stand der allgemeinen Geschäftsbedingungen: 01.04.2010